Die Frauenhauslüge
Die Polizei Immerhin handelt es sich bei der Polizei um ein neutrales Organ, da sie lediglich eine ausführende Gewalt im Staat ist, im Gegensatz zu Jugendamt und den Gerichten. Die Polizei kann nicht bestimmen, was aus Ihrem Schicksal oder dem Ihrer Kinder wird; Gerichte und Jugendämter dagegen sehr wohl. Bei der Polizei gibt es auch noch kriminalistischen Spürsinn, der die Beamten in alle möglichen Richtungen ermitteln lässt, was sie auch müssen. Bei Jugendämtern und Gerichten dagegen trifft man meist auf vorgefertigte Meinungen und Ansichten. Deshalb ist es sehr wichtig, bei der Polizei genaue Angeben zu bestehenden Ehekonflikten zu machen. Es ist auch wichtig, dort auf die möglichen Gefahren hinwiesen, denn deren gibt es genug: Die Kindsmutter könnte nach ihrem Auszug aus dem Frauenhaus irgendwo untertauchen, womöglich weit weg von Ihnen und Sie kennen keine Adresse. Sie bekommen auch keine sonstigen Angaben zum neuen Wohnort der Kindsmutter und Ihrer Kinder. Und die Behörden werden Ihnen nicht sagen, wo sich Ihre Ex-Frau aufhält, obwohl es z.B. die Meldebehörden wissen. Diese dürfen es Ihnen jedoch ohne Genehmigung der Ex-Frau nicht sagen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Polizei die ausführende Gewalt ist, die manch ein un- und schwachsinniges Gesetz umsetzen muß. Wichtig für Sie zu wissen ist jedoch, dass der eine oder andere Polizist auf Ihrer Seite ist, denn gerade bei der Polizei gibt es überdurchschnittlich viele geschiedene Männer und Väter.letzte Änderung: 07.01.2010