Die Frauenhauslüge
Das Familiengericht Die höchste Instanz ist erreicht - das Familiengericht. Vergessen Sie nicht, daß Richter von niemanden kontrolliert werden, sie müssen sich auch vor niemanden für ihre Rechtssprechung verantworten. Sie sind über alles erhaben. Der einzige, der eine Entscheidung eines Richters anfechten kann ist selbst ein Richter, jedoch einer höheren Instanz, z.B. dem Oberlandesgericht (OLG), angehörig. In der Regel wird ein Familiengerichtsverfahren bei der untersten Instanz, dem Amtsgericht, begonnen. Die höchste Instanz ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Danach steht Ihnen nur noch der Weg zum Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte (EGMR) offen – zumindest theoretisch, denn zur Zeit werden aus Deutschland im Prinzip keine Familiensachen mehr angenommen (Stand Februar 2008). Und doch gibt es vernünftige und objektive Richter, die sich nicht von vorgefertigten Meinungen leiten lassen, sondern von dem, was das Beste für das Kind ist. Wenn Sie das Glück haben und an einen solchen Richter geraten, dann könnte es doch noch gut. Seien Sie ruhig und besonnen. Reden Sie niemals schlecht über die Kindesmutter, auch wenn es noch so stimmt, sondern zählen Sie sachlich Argumente auf, die die Kindesmutter weniger geeignet zur Fürsorge erscheinen lassen und begründen bzw. beweisen Sie dies. Wenn die Kindesmutter im Gerichtssaal gegen Sie loszetert und ihren Wutausbrüchen freien Lauf lässt - umso besser. Denn dann bekommt der Richter gleich einen Eindruck von der "armen Mutter". Aber selbst wenn Sie sich Ihr Recht z.B. auf Umgang erkämpft haben, kann die Kindsmutter jederzeit fast völlig gefahrlos und ohne jegliche Konsequenzen den Umgang verweigern. Die Gerichte schreiten gegen diesen Rechtsbruch nur sehr selten ein: Wenn die Mutter nicht will und einlenkt, dann können wir halt auch nichts tun, das ist der gängige Tenor bei Gericht. Kein Richter in Deutschland ist bereit, gegen eine umgangsverweigernde Mutter ernsthaft vorzugehen. Theoretisch kann sie zu hohen Geldstrafen und sogar zu Haftstrafen mit automatischem Verlust des Sorgerechts verurteilt werden. Aber das hat in Deutschland bisher noch kein Richter gewagt. Anders im Ausland: In Frankreich, Belgien und auch in Großbritannien sind schon einige Mütter wegen wiederholter Umgangsverweigerung ins Gefängnis gekommen. Aber hier in Deutschland scheint es, daß die Richter Angst vor der feministisch unterwanderten Gesellschaft haben. Gute Ansätze wie z.B. das sog. Cochemer Modell werden im Keim erstickt oder gelangen nicht über einen eng begrenzten lokalen Raum hinaus. Herausgabe der Kinder durch richterliche Anordnung Wie an anderer Stelle bereits erwähnt, gibt es die Möglichkeit, die Herausgabe der Kinder durch richterliche Anordnung zu erzwingen. Dies ist über eine sog. „einstweilige Verfügung zur vorübergehenden Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts“ auf den Vater möglich. Das Sorgerecht der Kindsmutter anzutasten, wird nur dann möglich sein, wenn diese das Kind massivst vernachlässigt hat Auf das alleinige Sorgerecht haben Sie erst recht nach einem Frauenhauszwischenfall so gut wie keine Chance. Vorausgesetzt, Sie oder Ihr Anwalt haben es unter Absprache mit dem Jugendamt geschafft, die Herausgabe der Kinder beim zuständigen Familienrichter durchzusetzen, dann muß jetzt schnell gehandelt werden. Der Richter wird die einstweilige Verfügung einem am Amtsgericht zugelassenen Gerichtsvollzieher aushändigen. Ihr Anwalt wird sich mit diesem ins Benehmen setzen und einen Termin für die Übergabe vereinbaren. Der Gerichtsvollzieher geht nun mit dem Jugendamtsmitarbeiter zum Frauenhaus, und wird dann versuchen, die Übergabe auch gegen den Willen der Kindsmutter durchzusetzen. Im Falle einer Weigerung ist er auch berechtigt, die Polizei mit hinzuzuziehen. Sie selbst müssen sich an einem vereinbarten Treffpunkt in der Nähe bereit halten. Da Sie als Nichtbefugter die Adresse des Frauenhauses offiziell nicht wissen dürfen, wird man Sie auf einen neutralen Treffpunkt verweisen, an dem Sie ihre Kinder in Empfang nehmen können. Es wäre gut, wenn Sie noch jemanden dabei hätten, Ihre Mutter, Ihre Schwester oder eine gute Bekannte, die auch die Kinder gut kennen. Denn ein solches Vorgehen ist für Kinder natürlich immer auch ein Schock. Deshalb ist es gut wenn Sie und Ihre Begleiterin gemeinsam die Kinder zu beruhigen versuchen. Es ist vor allem auch in der Folgezeit wichtig, daß Sie sich INTENSIVST um die Kinder kümmern. Versuchen Sie Ihnen zu erklären, daß das was ihre Mama gemacht hat nicht richtig war, daß Sie aber natürlich ihre Mama auch weiterhin sehen können, so oft sie wollen. Natürlich müssen Sie den Umgang der Kinder mit ihrer Mutter aufrecht erhalten - der Kinder Willen und auch deswegen, weil Sie ja noch lange nicht gewonnen haben. Sie haben momentan lediglich ein vorübergehendes alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches von einem Richter sofort wieder abgeändert werden kann. Und die eigentliche Gerichtsverhandlung über Sorgerecht, ABR usw. kommt erst noch. Der Umgang mit der Kindsmutter darf aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht erfolgen! Die Kindsmutter darf nicht die Möglichkeit bekommen, mit dem Kind allein zu sein, da die Gefahr einer weiteren Entführung jederzeit besteht. Außerdem kann sie auch versuchen, die Kinder gegen Sie zu beeinflussen. Wenn eine dritte Person mit dabei ist, z.B. vom Jugendamt, wird sich die Kindsmutter wohl in beiderlei Hinsicht zusammenreißen müssen. Allerdings ist ein betreuter Umgang (BU) für die Mutter sehr selten durchsetzbar, d.h. es kann durchaus sein, daß die Mutter das Kind doch alleine sieht. Vergessen Sie den Rechtsstaat Dieses Kapitel richtet sich an diejenigen, die noch an den deutschen Rechtsstaat glauben. Die Frage ist, warum einem bestimmten Teil der Gesellschaft, nämlich den Männern und Vätern, immer mehr Belastungen aufgebürdet und dabei immer mehr Rechte entzogen werden. Warum werden Vätern gegenüber nicht mal die im Grundgesetz garantierten Grundrechte mehr vollständig zugestanden? Denn Väter sind sie Menschen ohne Rechte, wenn es um ihre eigenen Kinder geht. Sie sind moderne Lohnsklaven, die zum Wohle des anderen, bevorteilten Teiles der Gesellschaft bis auf den Selbstbehalt alles geben müssen, was sie haben. Verzögerung können mit massiven staatlichen Repressalien beantwortet werden, während Mütter beliebig das Recht der Väter auf Umgang mit ihren Kindern mit Füssen treten und Kontakt verweigern können. Und der Staat greift trotz jahrelangen Bemühungen der Väter nicht ein, obwohl es genug Gesetze gibt, die eine rechtliche Handhabe zulassen. Das Ganze hat System: Mittlerweile wird statistisch gesehen jede zweite Ehe geschieden. Da steckt ein unheimliches Potenzial für die Scheidungs-Industrie (Rechstanwälte, Jugendämtern, Gerichte, ARGE, Beratungstellen, Fraueninitiativen, Frauenhäuser usw.) drin. Aber warum macht man es den Vätern in diesem Land so schwer? Eine Erklärung ist immer wieder der Radikalfeminismus, der seit den 70er Jahren sein Unwesen treibt. Er hat es geschafft, in alle Bereiche des öffentlichen Lebens und der Gesellschaft Einzug zu halten. Dieser Einfluß ist so stark, daß sich sogar Arbeitssuchende diesem Dogma beugen müssen. Beispiel: in Stellenanzeigen liest man immer wieder: Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. oder Wir sind bemüht den Frauenanteil zu erhöhen, daher bitte nur Frauen bewerben. oder Frauen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Erinnert man sich nun an die Reportagen und Nachrichtenbilder aus dem ehemaligen Südafrika (das ist nur für Weiße, für Schwarze ist es verboten etc.) werden Parallelen zu unserem Staat erkennbar. Die Hauptursache, warum Männern die gesamte Last aufgebürdet bekommen, liegt jedoch auch in der deutschen Mentalität: man lebt um zu arbeiten und nicht umgekehrt. Ein fataler Satz, der dazu führt, daß sich Männer eben am Riemen reißen und nicht aufmucken. Die Angst vor der Obrigkeit kommt noch hinzu: ein „unterhaltsflüchtiger Vater“ kann nach § 170 StGB zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Unterhaltsflüchtige Frauen gibt es nicht – obwohl § 170 StGB neutral formuliert ist. Frauen werden so gut wie nie zu Unterhalt verdonnert, die einzelnen Fälle kann man an einer Hand abzählen. Zur Vertiefung dieser Sachlage wird ein eingehendes Studium der sog. Genderforen (siehe Linkliste) empfohlen. Dort gibt es immer wieder das eine oder andere erhellende Posting zu lesen und man fragt sich, in welchem Staat wir eigentlich leben.letzte Änderung: 07.01.2010