Die Frauenhauslüge

Erste Anzeichen

Vorab wollen wir eines klarstellen: Uns ist sehr wohl bekannt, daß es nach wie vor Fälle gibt, in denen Frauen tatsächlich Opfer ihrer gewalttätigen Ehemänner und Partner sind. Diesen muß selbstverständlich geholfen werden. Leider hat sich in den letzten Jahrzehnten herumgesprochen, wie leicht es ist solche Fälle zu simulieren. Ganz nebenbei kann man sich auf diese Weise bequem von ihren lästig gewordenen Ehepartnern trennen.

Leider nutzt eine große Masse der Frauen, die in ein Frauenhaus gehen, die bestehenden Gesetze und Gesetzeslücken zu ihren Gunsten aus. Die wirklich wichtigen Fälle, die ein sofortiges Eingreifen erfordern würden, gehen unter. Aufgrund dessen sind Frauenhäuser nicht mehr zeitgerecht und gehören abgeschafft!

In diesem Kapitel geht es darum, die Anzeichen einer Fluchtgefahr in ein Frauenhaus zu erkennen. Sollten mehrere dieser Anzeichen zusammentreffen, so ist von einer solchen Gefährdung auszugehen und entsprechende Gegenmaßnahmen sind zu treffen.

Darauf sollten Sie achten:

· Welchen Umgang hat Ihre Frau? Kennen Sie die Freundinnen und Bekannten Ihrer Frau bzw. gibt es darunter welche, die sich zum Radikalfeminismus bekennen?

· Frauen teilen gerne ihre Probleme anderen Frauen und/oder Freundinnen mit. Denken Sie, daß von seiten der Freundinnen versucht wird bei Ihrer Frau Stimmung gegen Sie zu erzeugen, wenn Sie z.B. einen Streit oder Ehekrach miteinander hatten?

· Ist Ihre Frau längere Zeit von zu Hause abwesend? Übernachtet Sie in letzter Zeit z.B. nach einem Streit auffallend oft bei einer Freundin oder Bekannten/ Verwandten?

· Sind sie – evtl. berufsbedingt – für längere Zeit nicht anwesend? Damit ist den Vorbereitungen Ihrer Frau Tür und Tor geöffnet.

· Hat Ihre Frau Kontakt oder Schriftverkehr mit Frauenverbänden und/oder -organisationen?

· Versucht Ihre Frau Ihnen die Kinder zu entfremden?

· Neigt Ihre Frau dazu bei Streitigkeiten Dritte, z.B. Freunde, Nachbarn, Verwandte, Arbeitskollegen etc. hinzuzuziehen?

· Setzt Ihre Frau Sie öfters mit Scheidung und Trennung verbunden mit Kindeswegnahme etc. unter Druck?

· Ist Ihre Frau Ausländerin und hat Integrationsschwierigkeiten? Das muß sich nicht in mangelnden Sprachkenntnissen erschöpfen. Auch ein auffallend häufiger Besuch bei Freunden und/oder Bekannten der gleichen Nationalität kann ein Warnzeichen sein.

· Liegt eine psychische Erkrankung vor bzw. ist Ihre Frau psychisch labil?

· Ist die Kommunikation zwischen Ihnen und Ihrer Frau gestört?

· Führt Ihre Frau irgendwelche Aktionen hinter Ihrem Rücken gegen Sie oder trauen Sie ihr dies zu?

Wie Sie sehen, sind die Anzeichen äußerst vielschichtig. Es ist natürlich erst dann einen Grund zur Sorge, wenn viele dieser Anzeichen zusammen kommen. Grundsätzlich gilt jedoch: ändert sich das Verhalten Ihrer Frau Ihnen gegenüber auffallend, dann sollte bei Zutreffen oben genannter Anzeichen auch an eine eventuelle Flucht ins Frauenhaus gedacht werden. Es ist daher gut , wenn Sie sich auf eine solche Möglichkeit einstellen und entsprechende Vorkehrungen für den Fall der Fälle treffen.

Gegenmaßnahmen

Wichtig ist es, dass Sie bei Ihren Gegenmaßmaßnahmen auf dem legalen Weg bleiben. Öffnen von Briefen, die an Ihre Frau adressiert sind, einsperren, evtl. gewalttätiges Vorgehen wird immer gegen Sie ausgelegt werden. Und damit liefern Sie Ihrer Frau noch den letzten Aufhänger zu einer Flucht ins Frauenhaus.

· Versuchen Sie einen guten Draht zu Ihren Kindern zu bekommen. Denn sofern die Kinder noch klein sind wird die Mutter sie zu den meisten Besorgungen und Besuchen bei Freunden und Bekannten mitnehmen. Die Kinder schnappen dann oftmals auf, was geredet wurde. Achten Sie jedoch darauf, es nicht zu übertreiben, fragen Sie einfach ganz nebenbei, wo die Mama denn heute gewesen ist und was sie dort gemacht hat.

· Schauen Sie sich gelegentlich den geöffneten Schriftverkehr Ihrer Frau an, zumindest woher Briefe stammen.

· Nehmen Sie Drohungen Ihrer Frau ernst!

· Wenn Sie beweisen können, daß Ihre Frau von Verwandten, Bekannten und Freundinnen negativ beeinflusst wird, suchen Sie das Gespräch mit diesen. Prüfen Sie auch ab, ob Sie sich wegen vorsätzlicher Einmischung in private Familienangelegenheiten und Gefährdung Ihrer Familie an die Polizei wenden.

· Es gibt die Möglichkeit eine bevorstehende "Flucht" verbunden mit Kindesentziehung den Behörden (Polizei, Jugendamt und den Gerichten) zu melden. Das ganze ist aber eine Art von Russischem Roulette, da man bei all diesen Ämtern und Behörden recht schnell damit bei der Hand ist, den Sachverhalt gegen Sie auszulegen. Das Märchen von der Frau als immerwährendes Opfer und dem Mann als Täter wird seit Jahren immer wieder neu erzählt. Wahrer wird es davon zwar nicht, aber bei den entsprechenden Stellen kommt das erst sehr langsam an.

· Bei drohender Kindesentführung ins Ausland, bei dem Frauenhäuser als Basis für eine Entführung ins Ausland dienen, müssen Sie Ihren Verdacht allerdings bei Polizei, Bundesgrenzschutz, Jugendamt und dem Familiengericht mitteilen. Der Richter kann dann präventiv der Frau ein Ausreiseverbot erteilen und ihren Pass einbehalten. Auf richterliche Anordnung müssen Sie nun die Aufnahme der Personalien Ihrer Frau und Ihrer Kinder in das Zentralregister der Bundespolizei (vormals Bundesgrenzschutz – BGS) veranlassen. Die Bundespolizei gibt dann auf Antrag (Wichtig: darauf müssen Sie drängen!) die Daten der Frau und der Kinder an die Grenzkontrollbehörden aller Mitgliedsstaaten der Europäischen Union weiter. Dies ist für den Fall wichtig, wenn die Kindsmutter mit den Kindern über andere EU-Länder auszureisen versucht. Leider verhindert das Schengen-Abkommen, das in immer mehr Ländern gilt, die Grenzkontrollen, d.h. eine Frau kann ungehindert und ohne Paß in ein anderes EU-Land reisen.

letzte Änderung: 07.01.2010

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